Vom Gesetzgeber wird auch eine Meldepflicht gefordert. Diese sieht vor, dass jedes Tier bei der zuständigen Landesbehörde nach dem Kauf angemeldet, und bei Verkauf abgemeldet werden muss. Das Anmeldeformular muss die Art , Alter, Anzahl , wenn erkennbar das Geschlecht, Standort und legale Herkunft beinhalten bzw. nachweisen.
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